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Ohne Regeln geht es leider nicht... Pferdemarkt 2011: Wichtige Information für Tieraussteller
(Änderungen vorbehalten)
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Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage und einer Risikoeinschätzung werden für die Durchführung der Veranstaltung vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgende Beschränkungen angeordnet:
ALLGEMEINE ANORDNUNGEN:
1. Sämtliche zur Veranstaltung kommenden Tiere müssen mit Angaben zur Kennzeichnung, Besitzer und Herkunftsbestand mit Registriernummer dem Veterinäramt vorgelegt werden.
2. Jeder Tierbegleiter hat die erforderlichen Bescheinigungen oder Begleitpapiere für seine Tiere mit sich zu führen, damit er sie dem Amtstierarzt auf Verlangen unverzüglich vorzeigen kann.
3. Zur Veranstaltung kommende Tiere müssen dauerhaft gekennzeichnet sein und die für die jeweilige Tierart geltenden Kennzeichnungs- und Identifizierungsvorschriften erfüllen.
Kranke, verdächtige oder nicht gekennzeichnete Tiere sowie Tiere ohne erforderliche Bescheinigungen oder Begleitpapiere sind beim Einlass zurückzuweisen.
5. Aussteller und mit der Pflege der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schließen lässt, sowie jeden Todesfall sofort der Veranstaltungsleitung anzuzeigen.
6. Kranke oder ansteckungsverdächtige Tiere sind räumlich getrennt abzusondern und ggf. unter amtliche Beobachtung zu stellen. Die durch Absonderung, Beaufsichtigung und Behandlung der Tiere entstehenden Kosten trägt der Tierbesitzer.
SPEZIELLE ANORDNUNGEN:
Tiere dürfen nicht zur Veranstaltung gebracht werden,
a) wenn deren Herkunftsbestand wegen übertragbarer anzeigepflichtiger Tierseuchen oder meldepflichtiger Tierkrankheiten gesperrt ist;
b) wenn deren Herkunftsbestand der behördlichen Beobachtung unterstellt ist.
Achtung:
Die AUSSTELLUNG UND DER VERKAUF VON GEFLÜGEL wird laut Bescheid vom 28.7.2011 vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit GÄNZLICH UNTERSAGT !!!
Begründung:
Im niedersächsischen Landkreis Aurich ist der Ausbruch von niedrigpathogener aviärer Influenza H7N7 in einem Geflügelbestand aufgetreten.
Zusatz für Pferde, Ponys und Esel (Equiden):
Pferde, Ponys und Esel müssen von einem Equidenpass begleitet werden.
Für Pferde, Ponys und Esel aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus Drittländern müssen die nach Tierseuchenrecht erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen vorliegen.
Zusatz für Schafe und Ziegen:
Zur Veranstaltung dürfen nur Schafe und Ziegen verbracht werden, in deren Herkunftslandkreis die Brucelloseuntersuchungen mit negativem Ergebnis durchgeführt wurden.
Zur Veranstaltung dürfen nur Schafe verbracht werden, in deren Herkunfstbestand Q-Fieber während der letzten sechs Monate amtlich nicht zur Kenntnis gelangt ist.
Zusatz für Tauben:
Tauben müssen gegen Paramyxovirose geimpft sein und von einer Bescheinigung begleitet werden, aus der folgendes hervorgeht:
- Name und Wohnort des Besitzers
- Datum und Art der Impfung des Herkunftbestandes
- Art der zur Veranstaltung verbrachten Tiere
- Bezeichnung des Impfstoffes mit Angabe des Herstellers und der Charge
- Unterschrift und Wohnort des Tierarztes, der die Impfung durchgeführt hat.
Die Impfung muss nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchgeführt sein, dass der ausreichende Impfschutz besteht.
Hinweis für Kaninchen
Kaninchen sollen gegen die Hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (RHD) geimpft sein.
Die Ausstellungsleitung hat für die Einhaltung der veterinärbehördlichen Anordnung zu sorgen.
Dabei hat sie die Erkrankungen sowie Verstöße gegen diese Anordnungen, die ihr zur Kenntnis kommen, unverzüglich dem beamteten Tierarzt anzuzeigen.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die veterinärrechtlichen Bestimmungen über den Handel mit Tieren eingehalten werden.
Sollte es kurzfristige Änderungen geben, werden wir diese über den Terminkalender unter www.markt-und-kulturverein.de bekannt geben.
Die Ausstellungsleitung steht für Fragen und Ratschläge unter Tel. 04747-1014 zur Verfügung.
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