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Marktordnung

(Änderungen vorbehalten)

1. HAFTUNG:

1.1: Der Besuch des Beverstedter Pferdemarktes und die Teilnahme an den Pferderennen geschieht auf eigene Gefahr.
Eine Haftung durch den Markt- und Kulturverein als Veranstalter ist ausgeschlossen.


2. HINWEISE FÜR HUNDEBESITZER:

Aus verschiedenen Gründen sollten Hunde generell nicht mit auf den Pferdemarkt gebracht werden.

2.1: Hunde (egal, wie gut erzogen!) sind auf dem Rennplatz sowie im gesamten Tierbereich, d.h. im Ausstellungs- und Verkaufsbereich der Pferde, Esel, Schafe, Ziegen und Kleintiere, zu denen auch Beute- und Fluchttiere gehören, nicht gestattet.
Diese Regelung baut nicht etwa auf fehlender Hundeliebe auf, sondern auf einschlägigen Erfahrungen in der Vergangenheit. Sie sollte von allen Hundehaltern - ohne Diskussion - akzeptiert werden.

2.2: Auch wenn es für Hunde schön und wichtig ist, mit der Familie unterwegs zu sein, halten wir es - gerade aus Verständnis für die Vierbeiner - nicht für sinnvoll und tierlieb, Hunde (oft stundenlang) auf eine Massenveranstaltung mit 20.000 bis 25.000 Besuchern mitzunehmen.
Für auswärtige Besucher stehen im gesamten Ort Beverstedt zahlreiche Parkplätze zur Verfügung. Es sollte von den Besuchern jedoch trotzdem ein zwischenzeitliches "den-Hund-mal-schnell-ins-Auto-bringen" nicht erwogen werden!

Bitte kümmern Sie sich daher als Hundehalter und Tierfreund bei der Planung des Pferdemarktbesuchs frühzeitig um eine angemessene Betreuung Ihres Vierbeiners zu Hause!


3. HINWEISE FÜR DIE AUSSTELLUNG UND DEN VERKAUF VON TIEREN AUF DEM BEVERSTEDTER PFERDEMARKT

3.1: Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur gesunde Tiere ausgestellt und verkauft werden.

3.2: Der Veranstalter behält sich vor, Aussteller bei Nicht-Einhaltung der genannten Mindestanforderungen vom Markt zu verweisen und von künftigen Pferdemärkten in Beverstedt auszuschließen!

3.2.1: Pferde, Ponys, Esel:
  • Fohlen unter 6 Monaten dürfen nicht ohne Muttertier ausgestellt werden!
  • Ein Verkauf von Fohlen ist erst ab einem Alter von 6 Monaten (Mindest-Absetzalter laut Tierschutzgesetz) gestattet.
  • Für jedes Tier ist ein Pferdepass, aus dem das Alter des Tieres hervorgeht, mitzuführen und zusammen mit dem Pferd beim Betreten des Marktgeländes vorzuzeigen.
  • Trinkwasser ist auf dem Ausstellungsgelände ausreichend verfügbar.
  • Jeder Verkäufer hat Heu und Tröge/Eimer zur Versorgung seiner ausgestellten Tiere selbst mitzubringen.

3.2.2: Schafe, Ziegen, Schweine:
  • Die Ausstellung von kleinen Wiederkäuern auf dem Pferdemarkt muss rechtzeitig beim Veranstalter angemeldet werden, damit genügend Zeit bleibt, die ggfs erforderlichen Blutuntersuchungen, die das Veterinäramt vorschreibt, zu veranlassen und die Genehmigungen einzuholen.

3.2.3: Haus- und Wassergeflügel:
  • Da sich die tierseuchenrechtlichen Anforderungen für Geflügel zur Zeit ständig ändern, sollten die aktuellen Bedingungen rechtzeitig vor dem nächsten Pferdemarkt eingesehen oder bei der Marktleitung erfragt werden.

3.2.4: Ziergeflügel:
  • Die Versorgung der ausgestellten Tiere mit Wasser und Futter obliegt dem Aussteller. Futter und Trinknäpfe in ausreichender Zahl müssen mitgebracht werden.
  • Ein Schutz der Tiere vor Sonne, Wind und Regen muss gewährleistet sein.

3.2.5: Klein-/Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen etc.):
  • Die Versorgung der ausgestellten Tiere mit Wasser und Futter obliegt dem Aussteller. Futter und Trinknäpfe in ausreichender Zahl müssen mitgebracht werden.
  • Ein Schutz der Tiere vor Sonne, Wind und Regen sowie die Möglichkeit zum Rückzug der Tiere innerhalb des Hocks oder Käfigs müssen gewährleistet sein.
  • Alle Tiere sollten ein beim Verkauf ausreichendes Mindestalter haben.
  • Die Käufer sollten über die bisherigen Fütterungsgewohnheiten der Tiere informiert werden, um Probleme bei der plötzlichen Futterumstellung zu vermeiden.
  • Hunde und Katzen dürfen auf dem Pferdemarkt weder ausgestellt noch verkauft werden!

3.2.6: Ziervögel:
  • Die Versorgung der ausgestellten Tiere mit Wasser und Futter obliegt dem Aussteller. Futter und Trinknäpfe in ausreichender Zahl müssen mitgebracht werden.
  • Ein Schutz der Tiere vor Sonne, Wind und Regen sowie die Möglichkeit zum Rückzug der Tiere innerhalb des Hocks oder Käfigs müssen gewährleistet sein.
  • Die Präsentation von Ziervögeln auf dem Fußboden ist nicht gestattet. Die Käfige sollten mindestens von einer Seite sowie von oben abgedeckt sein, um den Tieren einen gewissen Schutz zu bieten.
  • Die Käufer sollten über die bisherigen Fütterungsgewohnheiten der Tiere informiert werden, um Probleme bei der plötzlichen Futterumstellung zu vermeiden.

3.2.7: Reptilien und andere Exoten:
  • Reptilien und andere Exoten dürfen NICHT zum Verkauf angeboten werden.


4. HINWEISE FÜR DEN TIERKAUF BEIM BEVERSTEDTER PFERDEMARKT:

Tiere bedeuten Lebensqualität. Ihre Versorgung schult u.a. das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.
Der Beverstedter Pferdemarkt bietet die Möglichkeit, viele verschiedene Tierarten kennen zu lernen und hautnah Kontakt zu ihnen aufzunehmen.

Der Kauf eines Tieres sollte aber grundsätzlich nur nach reiflicher Überlegung, ob man den Bedürfnissen des neuen Mitbewohners wirklich gerecht werden kann, erfolgen! Schließlich übernimmt man für viele Jahre mit einem Tierkauf die Verantwortung für dieses Tier!

4.1: Traditionell gilt beim Tierkauf auf Tiermärkten die Regel: "Kauf wie besehen gegen Barzahlung vor Ort.
Dazu darf und sollte sprichwörtlich "dem Gaul ins Maul gesehen" werden.
Der Kauf wird per Handschlag besiegelt.

4.2: Wer Zweifel an der Gesundheit des Tieres hat, sollte dieses keinesfalls kaufen!

4.3: Beim Kauf von Nutztieren empfiehlt sich eine anschließende tierärztliche Ankaufsuntersuchung beim neuen Besitzer. Treten dabei bestimmte Mängel des Tieres zu Tage, besteht nach dem Tierkaufsrecht die Möglichkeit zur Wandlung, d.h. zum Umtausch oder Rückgabe des Tieres.

4.4: Grundsätzlich sollte der Käufer sich über die bisherigen Fütterungsgewohnheiten der Tiere informieren, um Probleme bei der plötzlichen Futterumstellung zu vermeiden!
Außerdem sollte er sich für eventuelle spätere Nachfragen Namen und Telefonnummer des Verkäufers geben lassen.


Unter Beachtung der genannten Hinweise wünschen Ihnen die Veranstalter viel Spaß mit Ihrem neuen (Haus-)Tier. Möge es sich schnell bei Ihnen einleben und Ihnen viele Jahre lang ein treuer Begleiter sein.


Beverstedter Pferdemarkt | Markt- und Kulturverein Beverstedt e.V.
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